Vermutlich
Die GEMA-Vermutung:
Die GEMA nimmt als einzige Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte in Deutschland die Rechte an einem umfassenden In- und Auslandsrepertoire wahr. Deshalb spricht eine doppelte tatsächliche Vermutung – die so genannte „GEMA-Vermutung“ – dafür, dass bei bestimmten Nutzungen in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden und dass die Rechte und Vergütungsansprüche an diesen Werken durch die GEMA wahrgenommen werden.
Die GEMA-Vermutung wurde von der Rechtsprechung zunächst im Hinblick auf öffentliche Musikaufführungen entwickelt. Sie gilt aber auch für jene „mechanischen Rechte“, bei deren Wahrnehmung die GEMA über eine faktische Monopolstellung verfügt – zum Beispiel für das Recht, Musikwerke in Filmen oder auf Tonträgern zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Aufgrund der GEMA-Vermutung muss jeder, der behauptet, bei einer Veranstaltung oder für einen Tonträger „GEMA-freie“ Werke – das heißt Werke, an denen die Rechte nicht durch die GEMA wahrgenommen werden – genutzt zu haben, dieses für jeden einzelnen Fall konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass ein Veranstalter ein vollständiges Musikprogramm für die betreffende Veranstaltung vorlegt.(>gema.de)
Ich bin prinzipiell immer dazu bereit für erbrachte Leistungen - die ich in Anspruch nehme - zu bezahlen. Die alles-haben-will und alles-umsonst Mentalität geht mir gegen den Strich. Es ist nötig, dass sich jemand darum kümmert, dass Urheber zu ihrem Recht kommen. Die Frage ist nur wie - und ob die GEldMAcher dafür (noch) die Richtigen sind. Eigenartige Abrechnungs- und Ausschüttungspraktiken lassen daran schon lange zweifeln. Und in Zeiten von "ein lied überall, dacapo bis es jeder kapiert" bei öffentlichen Veranstaltungen und im Formatradio, profitieren eh nur einige wenige wirklich von der Rechtewahrnehmung.
Außerdem ist es natürlich erstaunlich, dass eine nicht-staatliche Organisation für sich die Beweislastumkehr in Anspruch nehmen kann.
"Wenn die GEMA Geld für die Nutzung oder Verbreitung von Musik verlangt, dann ist es an ihr zu beweisen, dass sie daran die Rechte hält", sagen die Musikpiraten und haben dafür eine Aktion gestartet >>[^o^]
Früheres zum Thema:
- Rabimmel Rabammel Rabumm >>[^o^]
- Petition >>[^o^]
- Jeder Bürger ein Copyright-Pirat? >>[^o^]
- Was erlauben GEMA? >>[^o^]
plog - Fr, 11. Nov, 16:35