Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III)
Graf Zahl klaut vier 'e' um sie zu verkaufen!? Hoffentlich kommt er dabei nicht Schlemihl in die Quere!
Und warum hat er das fünfte 'e' nicht mitgenommen? Ein Fall für Sherlock Humbug!